Überlegungen zur Deckung künftiger Pandemieschäden in der Betriebsschließungsversicherung
1. August 2022Dr. Andreas Freiling (Wirtschaftsprüfer und Financial Expert, Bad Vilbel.) |
Olaf Keese (Vorsitzender des Vorstandes, Pensionskasse der Caritas VVaG, Köln.) |
Dr. Harald Neugebauer (Leiter Berufsbildungswerk Versicherungswirtschaft Rhein-Main e.V.) |
Prof. Dr. Hartmut Nickel-Waninger (Honorarprofessor, ICIR, Goethe Universität, Frankfurt.) |
Alle Autoren sind Schüler von Prof. Dr. Wolfgang Müller, Seminar für Versicherungslehre der Goethe-Universität, Frankfurt.
Einführung
Die deutsche Versicherungswirtschaft war auf die Auswirkungen der Covid 19-Pandemie ebenso wenig vorbereitet wie andere Wirtschaftsbereiche und wie Staat und Gesellschaft. Zwar hat sich im Verlauf der Pandemie gezeigt, dass im Ergebnis nur wenige Versicherungssparten wirtschaftlich betroffen waren, jedoch hat der Umgang mit Schäden insbesondere in der Betriebsschließungsversicherung (im Folgenden „BSV“) <1> dem Ansehen der Versicherungswirtschaft in der Öffentlichkeit geschadet. Der bekannte Vorwurf, dass die Versicherer gerne alles versichern, im Schadenfall aber nicht zahlen wollen, schien wieder bestätigt.
Selbst wenn sich dieser Vorwurf in den meisten Fällen voraussichtlich als objektiv unberechtigt erweist, <2> bleibt
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