Umstieg auf neues Vergütungsmodell
1. Februar 2018Heiko Reddmann (Geschäftsführer der HonorarKonzept GmbH) |
Hybride Geschäftsmodelle, die es einem Makler erlauben, mal gegen Provision und mal gegen Honorar zu beraten, sind mit der deutschen IDD-Umsetzung nicht mehr ausgeschlossen. Der Gesetzgeber lässt zwar weiterhin eine eindeutige Präferenz für die Honorarberatung erkennen. Mischmodelle sollen Maklern aber die Möglichkeit eröffnen, sich schrittweise ein zweites Standbein aufzubauen. Dass der gewohnte Provisionsbetrieb weiterlaufen kann, mindert Unsicherheit und Risiko. Der langfristige Übergang in ein System, in der die Honorarvergütung Standard ist, beginnt damit sanft.
Zugleich wird der Einstieg in das neue Vergütungsmodell wirtschaftlich notwendig. Der Druck auf
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