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Uneinheitliche Veröffentlichungen im Rahmen der Transparenzverordnung

1. Juni 2022

Prof. Dr. Matthias Beenken (Fachhochschule Dortmund) |
Marco Seuffert (1. Vorsitzender, Arbeitskreis Vertretervereinigungen der Deutschen Assekuranz e.V. (AVV), Ochsenfurt) |
Dr. Maximilian Teichler (Rechtsanwalt, Kanzlei für Versicherungsmanagement, Hamburg) |

Seit über einem Jahr müssen Versicherungsvermittler Angaben zu ihrer Nachhaltigkeitsstrategie machen. Eine Untersuchung unter Exklusivvertretern zeigt deutliches Verbesserungspotenzial.

Die Europäische Union will ehrgeizige Ziele bei der Bekämpfung des Klimawandels erreichen und dafür viel Kapital mobilisieren. So können auch Versicherungskunden gleichzeitig mit dem Aufbau einer Altersvorsorge oder sonstiger Vermögen einen Beitrag zum Umbau der Realwirtschaft (Impact Investing) leisten oder zumindest wesentliche, nachhaltigkeitsbezogene Risiken vermeiden (Principal Adverse Impact – PAI). Versicherungsvermittlern fällt dabei die Rolle zu, den Kunden bei solchen Entscheidungen zu helfen.

Im ersten Schritt müssen sie – ebenso wie Versicherungsunternehmen und andere Finanzdienstleister – im Rahmen der Transparenzverordnung (TVO) bereits seit 10.3.2021 ihre Nachhaltigkeitsstrategie offenlegen. <1> Diese Pflicht trifft jedenfalls alle Versicherungsvermittler, die eine Webseite im Internet betreiben, und die nicht weniger als drei

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