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Unerlaubte Anreizsysteme im Vertrieb – BVK droht juristische Konsequenzen an

15. Oktober 2021

M.S. |

Die Vergütungssysteme etlicher deutscher Versicherer verstoßen mit ihren Bonus- und Incentive-Elementen offenbar auch dreieinhalb Jahre nach Inkrafttreten der IDD gegen das grundlegende Prinzip, dass sich die Vergütung ausschließlich am Kundeninteresse orientieren darf. Der BVK hat auf das Problem bei der Veröffentlichung seiner betriebswirtschaftlichen Strukturanalyse zur Lage der Vermittlerbetriebe in diesem Sommer einmal mehr hingewiesen. Jetzt drohte er juristische Konsequenzen für Versicherer an, die partout nicht von der Nutzung dieser Anreizsysteme lassen möchten. „Wir wollen in der Beratung frei sein, für unsere Kunden die jeweils optimale Lösung zu finden, und nicht Vertriebsziele nach dem Motto ,höher‚ schneller, weiter‘ erfüllen müssen“, betonte BVK-Chef Michael Heinz kürzlich bei einer Pressekonferenz des Verbandes. „Die Steuerung durch Boni und die Umsatzsteigerung durch Wettbewerbe sind nicht mehr zulässig.“

Aktuell befragt der BVK Versicherer und Hausvereine, wie bei ihnen die Vertriebssteuerung im Sinne der IDD organisiert ist. Sollte sich dabei herausstellen, dass hier Vergütungselemente gegen

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