Urteilskritik: Entscheidung OLG Zweibrücken, Urt. v. 12.12.2018 – 1 U 167/14 – Schadensersatzpflicht des Versicherungsmaklers für unterlassene Beratung über ein „naheliegendes Risiko“
15. November 2019RA Oliver Timmermann (Kanzlei Michaelis Hamburg) |
Festgeprägte Formeln hatten bereits bei dem Vortrag der Rhapsoden-Dichtung eine enorme Bedeutung. <1> Nach der oral-poetry-Theorie sind die homerischen Epen gar nicht von einem Autor im modernen Sinne geschaffen worden, sondern Zeugnisse einer langen mündlichen Tradition, die auf einer memotechnischen Formelsprache und festem Repertoire von Götter- und Heldengeschichten beruhte. <2> Formelsprache prägt nun allerdings auch die moderne Rechtsprechung, wenn sie Ergebnisse ihrer Gesetzesauslegung vorlegt und diese verfestigen möchte. <3> Dieser Artikel setzt sich mit einer Entscheidung des OLG Zweibrücken auseinander, die die Kriterien der Versicherungsmaklerhaftung bei Fehlern während der Risikoanalyse näher bestimmt. <4> Nach einer kurzen Darstellung der tragenden Gründe <5> soll aufgezeigt werden, dass – unabhängig vom sachlichen Ergebnis – der Entscheidungsweg empfindliche dogmatische Schwächen enthält. <6> Mit dem knappen Versuch einer grundsätzlichen Verortung der Ursachen hierfür endet der Aufsatz. <7>
I. Entscheidung
Der Kläger erbringt landwirtschaftliche Dienstleistungen für Dritte und bat die Beklagte,
Hat dieser Artikel Ihr Interesse geweckt und möchten Sie ihn (weiter-)lesen?
Mit einem Abo der Zeitschrift für Versicherungswesen können Sie diesen und viele weitere interessante Artikel lesen. Sie haben die Wahl zwischen einem klassischen Print-Abo (AboClassic), das Sie gern mit dem Digitalzugang AboPlus Digital (AboPlus Digital) ergänzen können, oder einem rein digitalen Abo (AboDigital). Falls Sie sich erst später entscheiden wollen, nehmen Sie doch zunächst ein Probeabo, mit dem Sie alle Leistungen für 3 Ausgaben kostengünstig ausprobieren können. Wenn Sie nur genau diesen einen Artikel lesen möchten, ist eventuell auch eine Einzelheftbestellung für Sie interessant.
Falls Sie bereits einen Onlinezugang haben, melden Sie sich bitte unter www.allgemeiner-fachverlag.de/login/ an.