Veranstaltungsausfallversicherung: Ruhe vor dem Sturm?
1. März 2021Tom Ruppenthal (Dieser Artikel beruht auf einer Bachelorarbeit, die der Leuphana Universität Lüneburg, Law School, im Sommersemester 2020 vorgelegen hat.) |
Während die Versicherungsbranche derzeit eine Klagewelle für Betriebsschließungsversicherungen erlebt, herrscht bei der Veranstaltungsausfallversicherung vergleichsweise Ruhe. Dies könnte sich ändern. Im Lichte der neueren Entwicklungen kommt nämlich auch in der Veranstaltungsausfallversicherung die Frage auf, ob es sich bei der Coronapandemie um eine Gefahrerhöhung handelt und wenn ja, wann diese eingetreten ist und ob ggf. Kündigungs- oder Leistungsverweigerungsrechte der Versicherer rechtzeitig ausgeübt worden sind.
Erschütterung des Veranstaltungsmarkts durch Coronavirus
Es ist gut ein Jahr her, dass in der chinesischen Metropole Wuhan der Erreger SarsCoV2 und die durch ihn ausgelöste Erkrankung coronavirus disease (besser bekannt als Covid-19) festgestellt wurden. Seitdem sieht sich die Versicherungsbranche auf eine Belastungsprobe gestellt: Viele privatwirtschaftliche Unternehmen haben mit den teils existenzbedrohenden Folgen der Pandemie zu kämpfen, weshalb insbesondere die Betriebsschließungsversicherung (BSV) in den Fokus der medialen Berichterstattung
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Kategorisiert in: 202105 Corona Teaser Veranstaltungsausfallversicherung