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Verbraucherschützer kämpfen weiter um Bewertungsreserven

3. August 2017

Dr. Marc Surminski |

„Lebensversicherungen dürfen Kursgewinne weitgehend behalten” titelte Focus kürzlich. Was sich journalistisch geschärft nach schamloser Bereicherung der Assekuranz anhört, ist in Wirklichkeit nur die gerichtliche Bestätigung für den Umgang der Versicherer mit den Bewertungsreserven nach dem LVRG. Der Bund der Versicherten (BdV) wollte die Kappung von Ausschüttungen an ausscheidende Kunden vor Gericht anfechten; kürzlich hat das Landgericht Düsseldorf nun die Klage gegen die Victoria Leben zurückgewiesen. Der BdV hält die gesetzliche Regelung weiter für verfassungswidrig und will das Problem grundsätzlich vor Gericht klären lassen.

Der Streit um die Bewertungsreserven ist alt. Die seinerzeit auf Druck der Verbraucherschützer ins reformierte VVG aufgenommene 50%-Ausschüttungs-Regelung sollte eigentlich nur die Kursgewinne aus Aktieninvestments sicherstellen; von den Kursgewinnen auf festverzinsliche Papiere war nicht die Rede. Durch den Zinsverfall sind hier aber hohe Reserven entstanden allerdings nur auf dem Papier. Werden diese Reserven realisiert, profitieren zwar die ausscheidenden Kunden; die Bestandskunden, mit deren

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