Vermittlerregulierung: Wehret den Anfängen
1. April 2019Die Regulierung des Versicherungsvertriebs ist seit der ersten Brüsseler Vermittlerrichtlinie in Deutschland alles in allem relativ glimpflich abgelaufen. Als Aufsicht für die Vermittler wurde nicht, wie es eigentlich nahe gelegen hätte, die BaFin eingesetzt, sondern man wählte den Weg über die regionalen IHKs. Hier gestaltete sich die Registrierung relativ problemlos, und von einer scharfen Fachaufsicht dürften wohl selbst die größten Kritiker einer regulierenden Bevormundung durch den Staat kaum sprechen. Die BaFin hatte seinerzeit auch kein Interesse an der Beaufsichtigung der Vermittler gezeigt; im Grunde waren Vermittler und Versicherer mit der gefundenen Lösung zufrieden.
Jetzt droht durch die Hintertür eine empfindliche Störung des Modells, womöglich sogar die Abschaffung: Die Bundesregierung plant, die Aufsicht über Finanzanlagenvermittler von den IHKs auf die BaFin zu übertragen. Das Problem: Etwa 80% der ca. 38.000 registrierten Finanzanlagenvermittler sind gleichzeitig auch als Versicherungsvermittler registriert. Sie würden damit künftig doppelt beaufsichtigt. Das erscheint nicht nur Außenstehenden bizarr. Es
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Kategorisiert in: 201907 Assekuranz aktuell