Versicherbarkeit von Geldbußen und Geldstrafen
15. Juni 2023Claudia Pott (Director of Legal & Claims Department der henricks GmbH) |
In der letzten Zeit stellt sich immer wieder die Frage nach der Versicherbarkeit von Geldbußen und Geldstrafen in der D&O Versicherung. Grundsätzlich unterliegen Versicherungsverträge – wie jedes andere Rechtsgeschäft auch – den allgemeinen Grundsätzen der Privatautonomie. Grenzen dieser Privatautonomie sind die Normen §§ 134, 138 BGB (Verbots- und Sittenwidrigkeit). <1>
Auf Seiten der Versicherer wird allzu häufig das Argument der Sittenwidrigkeit zur Vermeidung der Zahlung von Geldbußen/Geldstrafen eingewandt und der Versicherungsschutz abgelehnt. Es stellt sich die Frage, ob dieses Verhalten rechtens sein kann. Die Frage ist offen und ungeklärt. Die folgenden Ausführungen sollen den Streitstand und die jeweiligen rechtlichen Argumente näher skizzieren.
Grundsätzlich verfolgen die meisten D&O Wordings einen weiten Ansatz. Der Gedanke im Underwriting ist „Verkauf der Police“. Ein weites Wording bietet somit im Vertrieb gute Argumente. Im Schadenfall sieht es dann allerdings anders aus.
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