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Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung

1. August 2024

Frank Weckfort (Der Autor ist im Produktmanagement der Alte Leipziger Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit tätig.) |

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen. Bei ihr spielt das Thema Verweisung eine bedeutende Rolle. Häufig werden in diesem Zusammenhang die Begriffe abstrakte und konkrete Verweisung verwendet. Doch was ist das eigentlich und worin besteht der Unterschied? Dieser Artikel geht dieser Fragestellung nach und gibt Tipps und Hinweise für die Praxis.

Gesetzliche Definition des Begriffs der Berufsunfähigkeit

Der Begriff der Berufsunfähigkeit ist in § 172 Abs. 2 VVG geregelt. Dort heißt es:

Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.

Nach der gesetzlichen Definition ist bei der Prüfung der Berufsunfähigkeit der Beruf zugrunde zu legen, den der Versicherte zuletzt in gesunden Tagen tatsächlich ausgeübt hat. Die Formulierung „ganz oder

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