Warum eine Elementar-Pflichtversicherung nicht zu einer Umverteilung zwischen den Versicherungsnehmern führt
1. Juni 2023Prof. Dr. Hartmut Nickel-Waninger (Honorarprofessor, ICIR, Goethe Universität, Frankfurt) |
Dr. Harald Neugebauer (Geschäftsführer Berufsbildungswerk Versicherungswirtschaft Rhein-Main e.V., Frankfurt) |
Dr. Andreas Freiling (Wirtschaftsprüfer und Financial Expert, Bad Vilbel) |
Replik auf die Stellungnahme von Prof. Dr. Erwin Eszler zu unserem Beitrag „Versicherung von Naturgefahren für Gebäude in Deutschland“ in ZfV 8/2023, Seite 241-246.
Die Reaktionen auf unseren Beitrag zur Diskussion um die künftige Deckung von Naturgefahren waren vielfältig und haben uns neben der Aktualität des Problems auch die Dringlichkeit für dessen Lösung deutlich gemacht. In seiner Stellungnahme begrüßt Prof. Eszler zwar unseren marktwirtschaftlichen Ansatz, bezweifelt aber, dass es auf privatwirtschaftlicher Basis möglich ist, eine Pflichtversicherung in der Naturgefahrenversicherung durchzuführen.
Sein primäres Argument liegt darin, dass eine derartige Versicherung ohne Umverteilung zwischen den Prämien (-sätzen) der Versicherungsnehmer mit geringer betroffenen Gebäuden und den Versicherungsnehmern mit hochbetroffenen Gebäuden nicht möglich sei. Er hält eine solche Umverteilung in der Individualversicherung für systemwidrig
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Kategorisiert in: 202311 Elementarversicherung