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Was regelt der Digital Service Act und wer ist betroffen?

1. März 2023

Oliver Timmermann (Rechtsanwalt , Kanzlei Michaelis, Hamburg) |

Bereits am 16. November 2022 ist der Digital Services Act (DSA) als EU-Verordnung in Kraft getreten und umzusetzen. Bereits im Februar 2024 müssen alle Pflichten aus dem DSA umgesetzt sein – manche sogar schon am 17. Februar 2023. Selbst kleinere Online-Unternehmen müssen sich also schnell mit den neuen Regeln vertraut machen und reagieren, wenn sie rechtzeitig DSA-konform sein wollen, große Online-Plattformen und -Suchmaschinen müssen sogar noch früher tätig werden.

Kleine und mittlere Unternehmen haben sich bisher oftmals noch nicht sehr intensiv mit den neuen Regelungen auseinandergesetzt. Dies ist auch nicht erforderlich, weil kleinere Unternehmen nicht erfasst sind. Kleine und kleinste Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von unter 10 Mio. Euro sind grundsätzlich von den Pflichten für Online-Plattformen, sowie von den allgemeinen Transparenzberichtspflichten befreit.

Sind Versicherungsvermittler überhaupt betroffen? Auch wenn es inhaltlich um „digitale Vermittlungsdienste“ geht, ist der typische Versicherungsvermittler

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