„Wenig fundierte und vielfach irreführende Ergebnisse“
3. August 2020Ein offener Brief des GDV an Dr. Carsten Zielke zu dessen SFCR-Analyse Lebensversicherung für das Geschäftsjahr 2019
Dr. Peter Schwark (Mitglied der Geschäftsführung des GDV, Kompetenzzentrum Altersvorsorge und Zukunftssicherung) |
Es steht Finanzanalysten, Ratingagenturen und anderen Anbietern von Unternehmensanalysen und –bewertungen selbstverständlich frei, bei ihrer Urteilsfindung über Lebensversicherer eigene Beurteilungsmaßstäbe anzulegen. Diese Maßstäbe dürfen aber nicht willkürlich sein. Angesichts der substanziellen Marktwirkung, die Unternehmensbewertungen haben können, kommt es auf die Einhaltung methodischer Qualitätsstandards an. Anderenfalls drohen nicht gerechtfertigte negative Effekte auf Kundenvertrauen und Stabilität des Lebensversicherungssektors und Einbußen bei der Marktintegrität.
„Eine ganze Reihe von methodischen Mängeln“
Aus unserer Sicht weist Ihre SFCR-Analyse eine ganze Reihe von methodischen Mängeln auf, die zu wenig fundierten und vielfach irreführenden Ergebnissen führen:
- Die Nicht-Berücksichtigung der Volatilitätsanpassung (VA) ist weder aus regulatorischen noch aus ökonomischen Gesichtspunkten gerechtfertigt. Zum einen ist die VA ein dauerhafter Bestandteil von Solvency II und wird auch im derzeitigen Überprüfungsprozess
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