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Wer rechnet für die Branche?

15. Oktober 2018

Kopfschütteln in der bAV: Die erst im Juli veröffentlichten Heubeck-Richttafeln 2018 G (RT 2018 G), Rechnungsgrundlagen zur bilanziellen Bewertung von Pensionsverpflichtungen in Deutschland, mussten „aufgrund der Verwendung inkonsistenter Datengrundlagen“ angepasst werden, wie Heubeck mitteilte. Jetzt wurde das Update der RT 2018 G veröffentlicht.

Die Auswirkungen der vorgenommenen Anpassungen auf die Pensionsrückstellungen seien gering, hebt Heubeck hervor: Gegenüber der im Juli veröffentlichten Version reduzierten sich die Zuführungen nach steuerlichen Bewertungsgrundsätzen um etwa 0,3%-Punkte, nach handelsrechtlichen und internationalen Grundsätzen um etwa 0,5%-Punkte. Im Ergebnis werde durch die Anpassung in der Steuerbilanz nun eine Zuführung zur Pensionsrückstellung zwischen 0,5 % und 1,2% erwartet. In der Einzel- bzw. Konzernbilanz könne der Einmaleffekt je nach Rechnungszins und Bestandszusammensetzung zwischen 1,0% bis 2,0% liegen.

Angesichts der Anpassung kann man sich die Frage stellen, warum seit vielen Jahrzehnten ein einzelnes Unternehmen für die Bereitstellung dieser allgemeingültigen Rechnungsgrundlagen für die bAV verantwortlich ist. Wäre das nicht eine Aufgabe

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