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Wer tariflich gebunden ist, wird privilegiert

1. Januar 2017

Reinhard Kunz (Diplom-Mathematiker, Aktuar (DAV)) |

Anmerkungen zum Entwurf des Betriebsrentenstärkungsgesetzes

„Alle Bürgerinnen und Bürger sollen mithilfe der drei Säulen der Alterssicherung in der Lage sein, sich eine den Lebensstandard sichernde Altersversorgung aufzubauen.“ So wurde es kürzlich bei der Vorlage des Gesamtkonzepts zur Alterssicherung von Andrea Nahles wieder formuliert.

Drei Säulen? Diese Metapher suggeriert neben der Gesetzlichen Rentenversicherung gleichgewichtige und gleichberechtigte Säulen der betrieblichen und privaten Vorsorge. Der kürzlich vorgelegte Alterssicherungsbericht 2016 spricht eine andere Sprache. Die Gesetzliche Rentenversicherung leistet rund drei Viertel der Alterseinkommen aus Alterssicherungssystemen. Die betriebliche Altersversorgung (einschl. der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst) bringt es gerade mal auf 9 %. Selbst wenn man die Beamtenversorgung aus dem Zahlenwerk herausrechnet, kommt die betriebliche Altersversorgung (bAV) nur auf knapp 11 %. Diese Relationen haben sich seit dem Alterssicherungsbericht 2012 kaum verändert.

Die zweite Säule hat also eher eine ergänzende denn eine tragende Rolle. Nun sagt der Blick auf die

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