Werthaltigkeit latenter Steuern: Es droht Ungemach
1. Oktober 2019Marion Beiderhase (Leitende Beraterin bei der aktuariellen Beratungsgesellschaft Meyerthole Siems Kohlruss aus Köln) |
Dr. Andreas Meyerthole (Firmengründer und Geschäftsführer, Meyerthole Siems Kohlruss.) |
Schärfere Regelungen an den Werthaltigkeitsnachweis latenter Steuern können sich ab 2020 deutlich auf die SCR-Bedeckung auswirken. Zum Teil sinkt die resultierende SCR-Bedeckung drastisch. Dies zeigt eine Analyse von 159 deutschen Schaden- und Unfallversicherern.
Seit Inkrafttreten des europäischen Aufsichtsregimes Solvency II ist die Ermittlung der Kapitalanforderungen eine zentrale Aufgabe für Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen. Latente Steuern und deren Verlustausgleichsfähigkeit gemäß Artikel 207 der Delegierten Verordnung 2015/35 (DVO) spielen dabei eine bedeutende Rolle, denn je nach individuellem Steuersatz kann sich eine Verringerung der Solvenzkapitalanforderung (SCR) um rund 30% ergeben.
Beim Blick auf den deutschen Versicherungsmarkt zeigt sich, dass insbesondere die Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit latenter Steuern in der Tat ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Bedeckungsquote darstellt. Dies wurde bei einer Berechnung deutlich, die wir für 159 deutsche Schaden- und Unfallversicherer durchgeführt
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Kategorisiert in: 201919 Solvabilität