Wettbewerb in der PKV: Kommt die Diskussion um die Übertragung von Rückstellungen zurück?
15. April 2017Prof. Dr. Thomas Neusius (Aktuar DAV, Hochschule RheinMain, Wiesbaden Business School, thomas.neusius@hs-rm.de) |
Im Februar 2017 veröffentlichte die Monopolkommission ein Gutachten zum Wettbewerb im deutschen Gesundheitswesen (Wambach et al. 2017). Auch auf die Wettbewerbssituation der PKV geht das Gutachten genauer ein und macht konkrete Vorschläge, wie marktwirtschaftliche Elemente im Versicherungsmarkt gestärkt werden könnten. Besondere Aufmerksamkeit hat die Kommission dem Wettbewerb um Bestandsversicherte der PKV zukommen lassen. Die Vorschläge der Monopolkommission umfassen im Kern die Übertragbarkeit von Alterungsrückstellungen bei einem Wechsel des Anbieters, jedoch mit einer Berücksichtigung des aktuellen Gesundheitszustandes des Wechslers.
Der PKV-Verband reagierte auf die Vorschläge erwartbar ablehnend (PKV-Verband 2017). Eine rückwirkende Einführung sei ein unangemessener Eingriff in bestehende Verträge und kaum umsetzbar, für die Verträge nach 2009 gebe es ohnehin bereits den Übertragungswert beim Unternehmenswechsel. Der Verweis auf den Übertragungswert kann jedoch nicht überzeugen, da dieser bekanntermaßen ungeeignet ist, den Wettbewerb im Bereich der Bestandskunden spürbar zu verbessern. Hat dieser Artikel Ihr Interesse geweckt und möchten Sie ihn (weiter-)lesen? Mit einem Abo der Zeitschrift für Versicherungswesen können Sie diesen und viele weitere interessante Artikel lesen. Sie haben die Wahl zwischen einem klassischen Print-Abo (AboClassic), das Sie gern mit dem Digitalzugang AboPlus Digital (AboPlus Digital) ergänzen können, oder einem rein digitalen Abo (AboDigital). Falls Sie sich erst später entscheiden wollen, nehmen Sie doch zunächst ein Probeabo, mit dem Sie alle Leistungen für 3 Ausgaben kostengünstig ausprobieren können. Wenn Sie nur genau diesen einen Artikel lesen möchten, ist eventuell auch eine Einzelheftbestellung für Sie interessant. Falls Sie bereits einen Onlinezugang haben, melden Sie sich bitte unter www.allgemeiner-fachverlag.de/login/ an.
Kategorisiert in: 201708 Krankenversicherung