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Wie teuer ist der Vertrieb wirklich?

15. Januar 2017

Prof. Dr. Matthias Beenken (Fachhochschule Dortmund) |
Prof. Dr. Michael Radtke (Fachhochschule Dortmund) |

Die 2018 anstehende Revision des Lebensversicherungsreformgesetzes könnte den Gesetzgeber ermuntern, die Abschlussprovision zu deckeln oder sogar ganz in Frage zu stellen. Allerdings machen Provisionen nur einen Teil der Abschlusskosten eines Lebensversicherers aus.

Die Bundesregierung hat mit dem Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte, besser bekannt als Lebensversicherungsreformgesetz oder kurz LVRG, der Branche einen Auftrag erteilt. „Hierdurch soll Druck auf die Versicherungen ausgeübt werden, die Abschlusskosten zu senken“, heißt es in der Gesetzesbegründung. <1>

Zillmersatz als Druckmittel

Als Druckmittel wurde „der Höchstzillmersatz für die bilanzielle Anrechnung von Abschlusskosten“ <2> verwendet und von 40 auf 25 Promille gesenkt. Allerdings verzichtete der Gesetzgeber darauf, direkt in die Vertragsbeziehungen zwischen Versicherern und Vermittlern einzugreifen und eine Senkung derjenigen Anteile der Abschlusskosten festzusetzen, die durch Vermittlervergütungen entstehen. Und das aus gutem Grund, denn die Kalkulation des Versicherers wird

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