Wie teuer ist der Vertrieb wirklich?
15. Januar 2017Prof. Dr. Matthias Beenken (Fachhochschule Dortmund) |
Prof. Dr. Michael Radtke (Fachhochschule Dortmund) |
Die 2018 anstehende Revision des Lebensversicherungsreformgesetzes könnte den Gesetzgeber ermuntern, die Abschlussprovision zu deckeln oder sogar ganz in Frage zu stellen. Allerdings machen Provisionen nur einen Teil der Abschlusskosten eines Lebensversicherers aus.
Die Bundesregierung hat mit dem Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte, besser bekannt als Lebensversicherungsreformgesetz oder kurz LVRG, der Branche einen Auftrag erteilt. „Hierdurch soll Druck auf die Versicherungen ausgeübt werden, die Abschlusskosten zu senken“, heißt es in der Gesetzesbegründung. <1>
Zillmersatz als Druckmittel
Als Druckmittel wurde „der Höchstzillmersatz für die bilanzielle Anrechnung von Abschlusskosten“ <2> verwendet und von 40 auf 25 Promille gesenkt. Allerdings verzichtete der Gesetzgeber darauf, direkt in die Vertragsbeziehungen zwischen Versicherern und Vermittlern einzugreifen und eine Senkung derjenigen Anteile der Abschlusskosten festzusetzen, die durch Vermittlervergütungen entstehen. Und das aus gutem Grund, denn die Kalkulation des Versicherers wird
Hat dieser Artikel Ihr Interesse geweckt und möchten Sie ihn (weiter-)lesen?
Mit einem Abo der Zeitschrift für Versicherungswesen können Sie diesen und viele weitere interessante Artikel lesen. Sie haben die Wahl zwischen einem klassischen Print-Abo (AboClassic), das Sie gern mit dem Digitalzugang AboPlus Digital (AboPlus Digital) ergänzen können, oder einem rein digitalen Abo (AboDigital). Falls Sie sich erst später entscheiden wollen, nehmen Sie doch zunächst ein Probeabo, mit dem Sie alle Leistungen für 3 Ausgaben kostengünstig ausprobieren können. Wenn Sie nur genau diesen einen Artikel lesen möchten, ist eventuell auch eine Einzelheftbestellung für Sie interessant.
Falls Sie bereits einen Onlinezugang haben, melden Sie sich bitte unter www.allgemeiner-fachverlag.de/login/ an.