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Wie teuer wird es?

1. Juni 2020

M.S. |

Wie teuer wird es? Das ist die große Frage, die sich die Versicherer angesichts der Corona-Epidemie stellen. Die Schadenschätzungen gehen dabei bisher weit auseinander. Lloyd’s spricht von einem historischen Großschaden mit Leistungen von 106 Mrd. US-Dollar weltweit. Zusammen mit den Verwerfungen aus den Kapitalanlagen könnten sich die Lasten in der Branche sogar auf insgesamt 203 Mrd. US-Dollar belaufen. Besonders betroffen sind dabei die angelsächsischen Länder, vor allem die USA. Standard & Poor’s geht dagegen in einer ersten Einschätzung von versicherten Schäden bis zu 30 Mrd. US-Dollar in den USA aus. In Europa seien dagegen die Versicherungsschäden aus Corona überschaubar, hier rechnen die Rater mit höheren Lasten aus dem Investmentbereich wegen der extrem volatilen Kapitalmärkte.

Im Kern der Schadenprognose liegt die Gefahr einer massiven politischen/juristischen Einmischung. Vor allem in den USA stehen die Versicherer unter starkem Druck, Schäden für Betriebsunterbrechungen zu zahlen, auch wenn diese in den bisherigen Bedingungen ausgeschlossen sind. Offenbar will die Politik – angefangen von Präsident Trump bis zu den Gouverneuren in den Bundesstaaten – die Versicherer heranziehen, um den gewaltigen Einbruch der US-Wirtschaft abzumildern. Sollten sie damit Erfolg haben, wäre das Eigenkapital der US-Non Life-Versicherer nach zwei Monaten aufgezehrt, warnte Standard & Poor’s. Die Rater halten das Risiko, dass die US-Rechtsprechung die Versicherer tatsächlich in den Ruin treibt, aber für eher gering.

USA: Pandemie als Sachschaden?

Allerdings hat sich für die US-Versicherer inzwischen eine gefährliche juristische Flanke geöffnet. Bislang argumentierte die Branche, dass bei Betriebsunterbrechungsdeckungen stets ein Sachschaden vorliegen müsse, damit gezahlt wird. Dass sei aber bei einer Pandemie nicht der Fall. Das oberste Gericht des Bundesstaates Pennsylvania hat aber nun in einem Prozess um die Notstandsmaßnahmen des dortigen Gouverneurs geurteilt, dass die Schäden aus Covid-19 den Schäden aus Feuer, Erdbeben und anderen Naturkatastrophen gleichzusetzen seien, die von Sachversicherungen gedeckt werden. Corona verursache unter anderem „substantial damage to property”. Die Versicherer verweigerten bislang die Deckung für Corona-Schäden, weil die Policen „direct physical damage to insured property” voraussetzten. Mit dem Urteil des Supreme Courts von Pennsylvania könnte dieses Prinzip nun ins Wanken geraten. In etlichen US-Staaten sind inzwischen Prozesse anhängig, die bei der Deckungsverweigerung der Versicherer genau auf diese Argumentation abzielen.

Auch in anderen Bundesstaaten gibt es Bestrebungen der Politik, die Pandemie offiziell als Naturkatastrophe einzuschätzen – mit versicherten Einwirkungen auf das Eigentum der Kunden. Das könnte der Hebel sein, um die Versicherer zur Zahlung bei Betriebsunterbrechungen zu zwingen. Als letzte Verteidigungslinie der Branche könnte dabei die Tatsache fungieren, dass es Deckung in den Policen meist nur für benannte Gefahren gibt. Wolle man aus den Corona-Folgen einen Sachschaden konstruieren, dann sei dieser schlicht nicht gedeckt, weil eine Pandemie nicht zu den genannten Schadenursachen gehöre.

Gerichte entscheiden über das Ausmaß der Schäden

Egal wie der Streit ausgeht – und wie groß womöglich der Einfluss der Politik auf die Leistungsverpflichtungen der Versicherer sein wird: Über die Frage, wie teuer Corona letztlich wird, dürften im Wesentlichen die Gerichte entscheiden. Das gilt in kleinerem Rahmen auch für Europa. In Großbritannien hat die Finanzaufsicht FCA ein Musterverfahren gegen Versicherer angestrengt, um die Deckungsverpflichtung aus BU-Policen klären zu lassen. In Frankreich hat ein Gericht einem Pariser Restaurantbesitzer kürzlich Leistungen für Betriebsschließungen zugesprochen, die die Axa zuvor abgelehnt hatte.

In Deutschland ist der „Bayerische Kompromiss“ zu Betriebsschließungsversicherungen (BSV) mit dem Urteil des Landgerichts Mannheim unter Druck geraten. Die Richter sahen im verhandelten Fall Deckungsverpflichtungen für eine Pandemie, auch wenn sie nicht explizit in den Versicherungsbedingungen aufgeführt ist. Und die behördlichen Maßnahmen mit dem Ziel, die Ausbreitung der Pandemie zu verhindern, bewirkten danach einen Versicherungsfall.

Bislang sind die deutschen Versicherer bei den Schadenlasten aus Corona einigermaßen glimpflich davongekommen. Vor allem in der Veranstaltungsausfallversicherung gab es einen höheren Aufwand; Betriebsunterbrechungen waren dagegen bei der Gestaltung des Produktes hierzulande von Pandemie-Folgen so gut wie gar nicht betroffen. Für die Betriebschließungsversicherung hatte die Branche vor dem Bayerischen Kompromiss sehr hohe mögliche Schadenhöhen kommuniziert; von bis zu 18 Mrd. Euro war die Rede. Für eine Sparte mit geschätzt rd. 29 Mio. Euro Beitragseinnahmen im Jahr wäre das eine extrem hohe Summe. Sollte sie sich durch die Rechtsprechung nun doch teilweise materialisieren, könnte es noch sehr teuer werden für die Versicherer.

Nach dem „Bayerischen Kompromiss“: Was kommt noch auf die Branche zu?

Aber schon mit der Kompromisslösung, die bei etlichen Versicherern nach eigenen Schätzungen zu Lasten in zweistelliger Millionenhöhe führt, ist das Prämienvolumen der Sparte um ein Vielfaches übertroffen. Auch der bayerische Deal, der Kritikern angesichts der eigentlich Summen, die zur Debatte stehen, wie ein bloßes Almosen erscheint, ist also eine teure Angelegenheit für die deutschen Versicherer. Sie haben das Risiko einer Pandemie offenbar bei der Vertragsgestaltung in der BSV nicht richtig berücksichtigt. Dass manche Versicherer für Corona-Betriebsschließungen anstandslos zahlen und andere zumindest anfangs gegenüber den Maklern ihre Deckungsbereitschaft erklärt haben, macht die Lage für die Branche nicht einfacher. Der Imageschaden ist jedenfalls so oder so groß – es bleibt die Frage, ob es das wert war. Das könnte man nur bejahen, wenn die möglichen Schäden aus BSV wirklich so gewaltig werden können, wie zu Beginn kommuniziert.

Deutlich ruhiger geworden ist es dagegen hierzulande um die Frage, ob die Kunden etwa in der Kfz-Versicherung an einem rückläufigen Schadenaufkommen zeitnah beteiligt werden sollen. Von einigen Unternehmen ist bereits zu hören, dass sich die Fahrleistungen und damit auch das Schadenaufkommen seit Mai schon wieder deutlich normalisierten, und es daher kaum Anlass etwa für Rückzahlungen an die Kunden gebe. In den USA haben die Autoversicherer dagegen schnell reagiert, und bislang rd. elf Mrd. US-Dollar an die Kunden zurückgezahlt. Ob das tatsächlich aktuariell gerechtfertigt war, muss man sehen. Aber die amerikanischen Versicherer hielten es offenbar für opportun, in der Öffentlichkeit auf keinen Fall als Krisengewinner dazustehen. In Deutschland geht es deutlich friedlicher zu, und das Thema ist mittlerweile aus der öffentlichen Diskussion weitgehend verschwunden.

Jenseits von Corona: Branche geht belastet in das zweite Halbjahr

Die Folgen von Corona mögen insgesamt für die globale Assekuranz trotz aller juristischer Schreckensszenarien beherrschbar sein. Allerdings dreht sich die Welt weiter, und das Versicherungsjahr 2020 ist noch nicht einmal zur Hälfte vorbei. Erste Prognosen erwarten eine intensive Hurrikan-Saison – Alarmzeichen auch für die Rückversicherer. Die Herbststürme in Europa stellen das größte Risiko für die heimischen Kompositversicherer dar. Sollten große Sturmereignisse zu den Corona-Lasten kommen, könnte 2020 tatsächlich zum Jahr der Rekordbelastungen für die Versicherer werden. Zum Glück würde ein solcher „double hit“ auf eine insgesamt gut kapitalisierte Branche treffen; in der Rückversicherung ist die Kapazität auch dank alternativer Quellen immer noch auf einem Spitzenniveau. Womöglich wird die Branche diese Ressourcen auch brauchen, um ein Ausnahmejahr zu überleben.

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