Wie viel Beratung braucht der Mensch?
15. April 2017Dr. Marc Surminski |
Wie viel Beratung braucht der Mensch? In der IDD heißt es in Artikel 20, dass Versicherer und Vermittler immer nach den Wünschen und Bedürfnissen der Kunden fragen müssen und dafür zu sorgen haben, dass der angebotene Vertrag auch dazu passt. Diese Pflicht ist aber nur schwer mit standardisiertem Online-Produktverkauf zu erfüllen, wie der GDV hervorhebt, der bei der deutschen IDD-Umsetzung für das Online-Geschäft eine Ausnahme von der Beratungspflicht fordert. Dies stößt bei Vermittlerverbänden wie dem BVK auf scharfe Kritik, der für eine Gleichbehandlung aller Vertriebswege „im Sinne der Kundeninteressen” eintritt.
Im Rechtsstreit zwischen BVK und der Online-Plattform Check24 lässt sich der grundsätzliche Konflikt wie unter dem Brennglas studieren. Das Oberlandesgericht München hat jetzt entschieden, dass auch ein Online-Vermittler seine Kunden über deren Versicherungsbedarf befragen und über bestimmte Risikoausschlüsse informieren muss. (Die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus; Revision wurde nicht zugelassen.)
Wird das Urteil (und die entsprechende
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Kategorisiert in: 201708 Assekuranz aktuell