Wo entstehen die Vertriebskosten?
1. Dezember 2022Prof. Dr. Matthias Beenken (Fachhochschule Dortmund) |
Ende Oktober startete die BaFin eine öffentliche Konsultation zu einem „Merkblatt zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten“. Das ist sozusagen ein Überbleibsel des in der letzten Legislaturperiode am Widerstand der Unions-Parteien gescheiterten Versuchs des Bundesfinanzministeriums (BMF) und seiner nachgeordneten Bundesbehörde BaFin, einen gesetzlichen Provisionsdeckel für Lebensversicherungen durchzusetzen. <1> Gekommen ist lediglich ein Deckel für Restschuldversicherungen (§ 50a VAG).
BaFin und EIOPA veröffentlichen gleichzeitig verschiedene Hinweise
Neu aufgegriffen wird die Diskussion unter Verweis auf eine Stellungnahme der Europäischen Versicherungsaufsicht EIOPA zum Produktgenehmigungsverfahren von fondsgebundenen Lebensversicherungen und wie dort ein fairer Wert für die Kunden („Value for Money“) sicherzustellen sei. <2>
Zeitgleich mit der BaFin veröffentlichte die EIOPA methodische Hinweise, wie man den „Value for Money“ bei Fondsversicherungen bestimmen kann <3>, die erkennbar nicht immer ganz in dieselbe Richtung gehen wie die Ausführungen im BaFin-Merkblatt. Vielmehr entsteht der Eindruck, dass viele Ideen im BaFin-Merkblatt aus
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